BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION LKW

Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) sowie der erfolgreichen Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK.

Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.

Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.

Für LKW Fahrer

Das Fahrpersonal mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E /C /CEmuss eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolvieren, sofern der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr beschäftigt ist. Dies beinhaltet, dass ohne die beschleunigte Grundqualifizierung ab dem 10.09.2009 kein LKW zu gewerblichen Zwecken geführt werden darf.

Die beschleunigte Grundqualifikation ist durch Theorie (130 Stunden) und Praxis (10 Stunden) und einer anschließenden Prüfung in Theorie (90 min) durch die IHK zu erwerben. Anschließend ist innerhalb 5 Jahren eine Weiterbildung notwendig.

WEITERBILDUNG FÜR LKW-FAHRER nach § 5 BKrFQ

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) muss das Fahrpersonal mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E/C/CE im Güterverkehr alle 5 Jahre einen Weiterbildungsnachweis erbringen.Dies beinhaltet, dass der Befähigungsnachweis ab dem 10.09.2014 mitgeführt werden muss.

Die nach § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschriebene Weiterbildung (Module) der gewerblich tätigen Fahrerinnen und Fahrer hat einen Umfang von 35 Zeitstunden.

Nach Abschluss der Weiterbildung erhält der Lkw-Fahrer beim Landratsamt/Führerscheinstelle den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein.

Diese Weiterbildung ist im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen. Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraums ist möglich, allerdings müssen mindestens 7 Zeitstunden pro Schulungstag absolviert werden (5 Tage á 7 Stunden).

Wir empfehlen dringend die Weiterbildung (Module) schon in der Mitte des 5-Jahres-Zeitraums zu absolvieren, da es erfahrungsgemäß am Ende des Zeitraums oft aus persönlichen oder arbeitstechnischen Gründen der Fahrer zu zeitlichen Engpässen kommt.

Dadurch besteht dann die Gefahr, die Frist nicht einhalten zu können, was sich erheblich auf den Arbeitsplatz auswirken kann.

Bitte meldet euch rechtzeitig bei uns!
Bei Rückfragen könnt ihr euch gerne unter 0151-18812300 an mich wenden.

Themen (jeweils 7 Stunden):

Modul 1
Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

Modul 2
Sozialvorschriften, Kontrollgeräte

Modul 3
Sicherheit im Fokus
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4
Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger

Modul 5
Ladungssicherung optimieren