… Zugmaschinen bis 40km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

Mindestalter:

16 Jahre

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten.
Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten.

Klassenspezifisch:

2 Doppelstunden je 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht:

Keine praktische Ausbildung / Prüfung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Kopie vom eventuell bereits vorhandenen Führerschein