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…gilt für Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:

18 Jahre bzw. 17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren ab 17”.

Theoretischer Mindestunterricht:

Entfällt komplett durch Vorbesitz der Klasse B

Praktischer Mindestunterricht:

Grundausbildung nach der aktuellen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der jeweiligen Fahrschüler).

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunde auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit

  Erforderliche Unterlagen:

    Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass

    Biometrisches Passbild

    Sehtest

    Kopie vom eventuell bereits vorhandenen Führerschein

    Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe