…gilt für Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren ab 17“.
Theoretischer Mindestunterricht:
Entfällt komplett durch Vorbesitz der Klasse B
Praktischer Mindestunterricht:
Grundausbildung nach der aktuellen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der jeweiligen Fahrschüler).
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunde auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit
Erforderliche Unterlagen:
Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kopie vom eventuell bereits vorhandenen Führerschein
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe