Allgemeines über die Klassen C + CE auf einen Rutsch

Klasse C gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse CE gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg.

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre, nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/-in” oder “Fachkraft im Fahrbetrieb” durchlaufen oder abgeschlossen haben.

Vorbesitz:

Klasse B erforderlich
Klasse CE ist ohne Klasse C nicht möglich

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten.

Klassenspezifisch:

10 Doppelstunden je 90 Minuten (C)
4 Doppelstunden je 90 Minuten (CE)

Praktischer Mindestunterricht:

Grundausbildung nach der aktuellen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der jeweiligen Fahrschüler).

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

Für das Solo Fahrzeug Klasse C:
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

+

Für den Zug CE:
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

+

Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Kopie vom bereits vorhandenen Führerschein