FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was brauche ich für den Führerschein?
- Nach Anmeldung wird der Führerscheinantrag von uns erstellt. Dieser muss dann noch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bestätigt werden.
- Dann den Führerscheinantrag zusammen mit einem biometrischen Passfoto, einer Sehtestbescheinigung, dem Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis und einer Kopie vom Personalausweis und eventuell vorhandenen Führerschein bei uns abgeben.
- (für Klasse C/CE wird ein ärztlicher und augenärztlicher Untersuchungsnachweis benötigt)
- Beim Führerscheinantrag -Begleitendes Fahren mit 17- benötigen wir noch ein ergänzendes Antragsformular mit jeweils einer Kopie vom Personalausweis und Führerschein (beide Seiten) der jeweiligen Begleitpersonen.
- Diese Unterlagen reichen wir dann komplett für euch bei der Fahrerlaubnisbehörde ein und klären noch eventuelle Rückfragen.
Wann kann mit der Ausbildung begonnen werden?
- Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweils vorgeschriebenen Mindestalters begonnen werden.
- Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate und die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
- Voraussetzung ist die rechtzeitige Antragstellung des Führerscheins, damit dieser der Prüforganisation vorliegt.
Was umfasst die Ausbildung?
Die vorgeschriebene Fahrschulausbildung umfasst Theorie und Praxis, einschließlich der Vorstellung zur Theorie- und Praxisprüfungen und individueller Vor- und Nachprüfungen bei Bedarf.
Wie läuft die Ausbildung ab?
- Der Theorieunterricht (Grundstoff aller Klassen) findet jeweils ab 19:00 Uhr statt.
- Der Klassenspezifische Zusatzunterricht wird in den jeweiligen Gruppen individuell vereinbart.
- In der Regel folgt der abgeschlossenen Theorieausbildung die Theorieprüfung,
- nach bestandener Theorieprüfung die praktische Ausbildung mit abschließender praktischen Prüfung.
- Die Fahrtermine werden mit dem jeweiligen Fahrlehrer/-in vereinbart.
- Natürlich kann die theoretische und praktische Ausbildung auch parallel erfolgen.
Wie lange dauert die Ausbildung?
- Dies ist abhängig davon, welche Führerscheinklasse erworben werden soll.
- In erster Linie von der Anzahl der zu absolvierenden Theoriestunden,
- Klasse B z. B. 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Ausbildungsstoff (eine Doppelstunde umfasst 90 Minuten).
- Bei uns ist die Teilnahme am Grundstoff bis zu 4-mal wöchentlich möglich.
Wie viel kostet die Ausbildung?
- Dies ist abhängig von der Führerscheinklasse, von den persönlichen Vorkenntnissen sowie vom Talent des einzelnen Schülers.
- Bei weniger erforderlichen Übungsstunden geringere Kosten.
- Die Sonderfahrten sind Pflichtstunden und müssen in jedem Fall gefahren werden.
Was sind Sonderfahrten?
Dies sind gesetzlich vorgeschrieben Fahrstunden. Für die Klassen A1 und B sind es z.B. 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten. Diese werden meist im letzten Drittel der Ausbildung absolviert, also kurz vor der praktischen Prüfung.
Wann beginnt der nächste Kurs?
- Der Einstieg ist jederzeit möglich. Der theoretische Unterricht wird entsprechend des Fahrschulstandorts Montag und Mittwoch und Dienstag und Donnerstag angeboten.
- Die Termine für die Fahrstunden werden abgesprochen.
Wie lange dauert die Probezeit bei Fahranfänger nach bestandener Führerscheinprüfung?
- Nach erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis (z.B. A1) wird diese mit Ausnahme der Klassen M, L und T für die Dauer von 2 Jahren auf Probe erteilt (Fahrerlaubnis auf Probe).
Wenn jedoch während der Probezeit nach Auffälligkeiten bzw. Verkehrsvergehen ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) besucht werden muss, verlängert sich die Probezeit einmalig um zwei Jahre. - Bei Bedarf kann das ASF – Seminar bei uns absolviert werden.