C

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gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Sie möchten C + CE zusammen in einem Ausbildungsgang absolvieren? Dann geht es hier weiter.

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre, nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/-in” oder “Fachkraft im Fahrbetrieb” durchlaufen oder abgeschlossen haben.

Vorbesitz:

Klasse B erforderlich

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

bei Vorbesitz B: 10 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Vorbesitz C1 oder D1: 4 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Vorbesitz D – Bus: 2 Doppelstunden je 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht:

Grundausbildung nach der aktuellen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der jeweiligen Fahrschüler).

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

Bei Vorbesitz der Klasse B:
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Bei Vorbesitz der Klasse C1:
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Kopie vom bereits vorhandenen Führerschein