gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg.
Sie möchten C + CE zusammen in einem Ausbildungsgang absolvieren? Dann geht es hier weiter.
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre, nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/-in” oder “Fachkraft im Fahrbetrieb” durchlaufen oder abgeschlossen haben.
Vorbesitz:
Klasse C erforderlich
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
Grundausbildung nach der aktuellen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der jeweiligen Fahrschüler).
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
+ Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben.
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Kopie vom bereits vorhandenen Führerschein