gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg.

Sie möchten C + CE zusammen in einem Ausbildungsgang absolvieren? Dann geht es hier weiter.

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre, nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/-in” oder “Fachkraft im Fahrbetrieb” durchlaufen oder abgeschlossen haben.

Vorbesitz:

Klasse C erforderlich

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht:

Grundausbildung nach der aktuellen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der jeweiligen Fahrschüler).

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

+ Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Kopie vom bereits vorhandenen Führerschein