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…steht für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nennleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

Mindestalter:

16 Jahre

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten.
Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten.

Klassenspezifisch:

2 Doppelstunden je 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht:

Variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife.

Besondere Ausbildungsfahrten:

keine Sonderfahrten
Die Unterweisung am Fahrzeug ist jedoch zusätzlich vorgeschrieben.

  Erforderliche Unterlagen:

  •    Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
  •    Biometrisches Passbild
  •    Sehtest
  •    Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  •    Kopie vom eventuell bereits vorhandenen Führerschein