…Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter:

18 Jahre.

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten.
Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten.

Klassenspezifisch:

4 Doppelstunden je 90 Minuten

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung, jedoch keine theoretische Ausbildung/Prüfung erforderlich.

Praktischer Mindestunterricht:

Grundausbildung nach der aktuellen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der jeweiligen Fahrschüler).

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Bei Vorbesitz der Klasse A1 (125cm³):

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Der Fahrlehrer ist jedoch verpflichtet, sich vor Vorstellung des Bewerbers zur praktischen Prüfung davon zu überzeugen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

Ist der Bewerber noch keine zwei Jahre im Besitz der Klasse A1 oder möchte von der Klasse A1 (alte Klasse: 1b) direkt auf Klasse A aufsteigen, sind folgende besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten) erforderlich:

3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit

Erforderliche Unterlagen:

  • Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Kopie vom eventuell bereits vorhandenen Führerschein