… Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter:

16 Jahre,  bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten.
Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten.

Klassenspezifisch:

6 Doppelstunden je 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht:

Grundausbildung nach der aktuellen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der jeweiligen Fahrschüler).

Besondere Ausbildungsfahrten:

keine Sonderfahrten
Eine Unterweisung am Fahrzeug ist jedoch zusätzlich vorgeschrieben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Kopie vom eventuell bereits vorhandenen Führerschein