…steht für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nennleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
Mindestalter:
16 Jahre
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten.
Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten.
Klassenspezifisch:
2 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
Variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife.
Besondere Ausbildungsfahrten:
keine Sonderfahrten
Die Unterweisung am Fahrzeug ist jedoch zusätzlich vorgeschrieben.
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Kopie vom eventuell bereits vorhandenen Führerschein