…Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Mindestalter:
16 Jahre.
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten.
Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten.
Klassenspezifisch:
4 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
Grundausbildung nach der aktuellen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der jeweiligen Fahrschüler).
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Kopie vom eventuell bereits vorhandenen Führerschein