…Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Mindestalter:

16 Jahre.

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten.
Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten.

Klassenspezifisch:

4 Doppelstunden je 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht:

Grundausbildung nach der aktuellen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der jeweiligen Fahrschüler).

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Erforderliche Unterlagen:

  • Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Kopie vom eventuell bereits vorhandenen Führerschein