… Zugmaschinen bis 40km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
Mindestalter:
16 Jahre
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten.
Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten.
Klassenspezifisch:
2 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
Keine praktische Ausbildung / Prüfung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
 - Biometrisches Passbild
 - Sehtest
 - Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
 - Kopie vom eventuell bereits vorhandenen Führerschein
 
