… Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter:
16 Jahre, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten.
Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten.
Klassenspezifisch:
6 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
Grundausbildung nach der aktuellen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der jeweiligen Fahrschüler).
Besondere Ausbildungsfahrten:
keine Sonderfahrten
Eine Unterweisung am Fahrzeug ist jedoch zusätzlich vorgeschrieben.
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Kopie vom eventuell bereits vorhandenen Führerschein