GABELSTAPLERFAHRERAUSBILDUNG STAPLERSCHEIN nach BGV D27/BGG925
Gründe für die Ausbildung:
Laut BGV D27 darf der Unternehmer nur Personen mit der Führung von Flurförderzeugen beauftragen, die
– mind. 18 Jahre alt sind,
– für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (G 25),
– nach BGG 925 ausgebildet und geprüft worden sind.
Vorteile für den Unternehmer
- weniger Unfälle
- weniger Krankheitstage
- Ladegutschäden verhindern
- Fahrzeugschäden verhindern
- wichtig für eine evtl. Zertifizierung
- Forderungen der BG erfüllen
- wirtschaftlicher Einsatz
- Schadenersatzansprüche verhindern
Vorteile für den Gabelstaplerfahrer
- Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen
- Sicherung des Arbeitsplatzes
- Schadenersatzansprüche verhindern
- Sicherheitsregeln beachten
- Fachkenntnisse erweitern
- Physikalische Kenntnisse erwerben
- Fahrzeug sachgerecht bedienen